Werden Sie jetzt Mitglied im GAK
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem gemeinnützigen Arbeitskreis.
Der Arbeitskreis ist als rechtsfähiger, nicht wirtschaftlich tätiger Verein im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter VR Nr. 3474 eingetragen.
Organisatorisch gliedert sich der Verein in die
- Mitgliederversammlung mit den Mitgliedern als oberster Souverän, der über die Geschicke des Vereins letztendlich entscheidet, den Vorstand kontrolliert und ihm den Auftrag zur selbständigen Geschäftsführung erteilt, sowie alle Vereinsangelegenheiten regelt; die Mitgliederversammlung wählt den
- Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und 4 Beisitzern; der Vorstand ist berechtigt, für spezielle Aufgaben Mitglieder mit beratender Stimme im Vorstand zu adjungieren.
Die Mitglieder des Vorstands werden aus den Reihen der Vereinsmitglieder durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Der Verein finanziert sich über
- Mitgliedsbeiträge, z. Zt. € 25,00/Quartal, sowie
- Seminargebühren, die durch den Besuch eines Seminars ausgelöst werden. Die Teilnahmegebühr beinhaltet Kaffeepause und Abendessen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich dem GAK als einer Gruppierung von engagierten und interessierten Kollegen anschließen würden. Sie können Ihre Mitgliedschaft bequem über unser Anmeldeformular beantragen.