Home Kurse 2016 GAK 218a

Prophylaxe nach dem Würzburger Konzept

Wie der Spagat zwischen wissenschaftlichem Anspruch und Alltag gelingen kann

Die Ziele von Prophylaxe und Nachsorge in der Parodontitistherapie sind eigentlich klar definiert: Karies soll verhindert werden und die Geschwindigkeit des Fortschreitens von Attachmentverlusten wird minimiert oder gar idealerweise gestoppt. Doch so einfach und klar diese Ziele sind, umso komplizierter kann sich dann die Realität in der Praxis darstellen: Die einfache Frage „Welcher Patient braucht was?“ lässt sich nämlich oft gar nicht so einfach beantworten.

Im Vortrag werden daher mögliche Wege aufgezeigt, den zahnmedizinischen Anspruch der „Prophylaxe“ und deren Umsetzung in der Praxis zu vereinbaren. Dabei bleibt es auch nicht aus, über Widersprüche oder konträre Meinungen zu diskutieren. Sind vertraute Behandlungsschritte wie Politur oder Fluoridierung wirklich immer nötig? Was gilt denn nun wirklich in Bezug auf die Biofilmentfernung? Lohnt sich der Einsatz von Medikamenten oder Zusatztherapeutika wirklich?  Wie sieht es mit Interdentalhygienika und Mundspüllösungen aus – braucht dies der Patient wirklich? Alle diese Fragen lassen sich sicher nicht einfach beantworten, hier klaffen erstaunliche Lücken in der verfügbaren Evidenz und als Behandler/in steht man einer Vielzahl persönlicher Meinungen und sogenannter „Konzepte“ gegenüber. Trotzdem oder gerade deswegen muss und darf die Nachsorge nicht nach „Gießkannenprinzip“ oder gar dem Motto „Viel hilft viel“ angeboten werden…

Das Seminar wird als Lösungsversuch einen Bogen von praxisgerechten Inhalten aus der Mikrobiologie über Immunologie hin zur mechanischen Oberflächenbearbeitung von Zähnen und Implantaten spannen. Im Bereich der ergänzenden Maßnahmen  werden Antibiotika, Antiseptika und aktuelle Konzepte der Kariesprophylaxe mit ihren Vor- und Nachteilen ebenso kritisch besprochen wie diverse Möglichkeiten der erweiterten Diagnostik. Lernen umzulernen ist dabei manchmal mehr angebracht als zunächst vermutet…


Parallelveranstaltung “Der hofflungslose Zahn”

GAK 218a

Thema: Prophylaxe nach dem Würzburger Konzept

Veranstaltungsort

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Ablauf

Beginn: 13.00 Uhr
Jahreshauptversammlung: 17.00-18.00 Uhr
anschließend Abendessen
Beginn Abendveranstaltung: 19.00 Uhr
Ende gegen: 21.30 Uhr

Referent

Seminarbedingungen

  • Ihre Anmeldung ist mit Eingang beim Gnathologischen Arbeitskreis e.V. verbindlich!
  • Stornierungen sind bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Anschließend wird eine Gebühr von 50% erhoben.
  • Ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Teilnahmegebühr berechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
  • Die Teilnahmebestätigung wird am Seminartag ausgehändigt.
  • Bei Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere – wie auch immer geartete – Ansprüche an den GAK entstehen nicht.
  • Wir werden die Gebühren mit dem SEPA–Lastschriftverfahren 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn von Ihrem Konto einziehen.
  • Änderungen bereits fakturierter Rechnungen durch fehlerhafte Angaben, sind nicht mehr möglich.
  • Eine besondere Benachrichtigung erfolgt nur im Falle der Überbelegung oder Stornierung der Veranstaltung.

FOTOHINWEIS
Wir fotografieren während der Veranstaltung zum Zwecke der Veröffentlichung auf unserer Website (und in den sozialen Medien). Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, auf denen auch Sie abgebildet sind. Wenn Sie das nicht möchten, teilen Sie dies bitte vor Ort dem Fotografen mit.

Gebühren

1. Mitarbeiterin von GAK-Mitgliedern 130,00 EUR
ab der 3. Mitarbeiterin von GAK-Mitgliedern und jede weitere 100,00 EUR
Mitarbeiterinnen von Gästen 190,00 EUR

Kaffeepause und Abendessen im Preis enthalten. (Die Kosten werden im Namen und für die Rechnung des Hotels eingezogen.)

Die Anmeldung ist verbindlich. Im Falle der Verhinderung steht es mir frei, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung bis zum 03.03.2016 erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 50,00 Euro, nach dem 03.03.2016 ist eine Rückerstattung der Gebühren nicht mehr möglich.