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Zahntrauma Update 2026 – Was jede Zahnarztpraxis wissen muss!

Diagnostik und Therapie unfallbedingter Zahnverletzungen haben in den letzten Jahren einen Wandel erfahren. Viele „traditionelle“ Therapiekonzepte sind nicht nur modernen, sondern auch wissenschaftlich abgestützten Behandlungskonzepten gewichen. Dennoch sollte die Behandlung von Zahnunfällen nicht Spezialisten vorbehalten bleiben. Das rechtzeitige Erreichen einer auf Zahnunfälle spezialisierten Einrichtung ist in den meisten Fällen völlig unrealistisch. Folglich gehört es zu den Pflichten jedes Zahnarztes, eine adäquate Diagnostik und Akutversorgung in seiner Praxis bereitzustellen, auch wenn die Routine auf diesem Gebiet fehlt. Denn falsche und nicht rechtzeitig oder nicht konsequent durchgeführte Behandlungen haben – gerade bei Kindern – oftmals weitreichende Konsequenzen, die später auch mit großem Aufwand nicht mehr kompensierbar sind.

Anhand zahlreicher klinischer Fälle werden die verschiedenen Therapiemöglichkeiten nach Zahntrauma demonstriert und die aktuellen Guidelines (IADT, DGZMK, DGET) diskutiert.

Der Vortrag bietet somit einen tiefen Einblick in das klinische Behandlungskonzept des Zahnunfallzentrums Würzburg: aktuell, prägnant, praxistauglich.

GAK 280

Thema: Zahntrauma Update 2026 – Was jede Zahnarztpraxis wissen muss!

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Ablauf

Noch nicht bekannt.

Referent

7 Fortbildungspunkt(e) gemäß DGZMK und BZÄK

Seminarbedingungen

  • Ihre Anmeldung ist mit Eingang beim Gnathologischen Arbeitskreis e.V. verbindlich!
  • Stornierungen sind bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Anschließend wird eine Gebühr von 50% erhoben.
  • Ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Teilnahmegebühr berechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
  • Die Teilnahmebestätigung wird am Seminartag ausgehändigt.
  • Bei Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere – wie auch immer geartete – Ansprüche an den GAK entstehen nicht.
  • Wir werden die Gebühren mit dem SEPA–Lastschriftverfahren 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn von Ihrem Konto einziehen.
  • Änderungen bereits fakturierter Rechnungen durch fehlerhafte Angaben, sind nicht mehr möglich.
  • Eine besondere Benachrichtigung erfolgt nur im Falle der Überbelegung oder Stornierung der Veranstaltung.

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